Förderprogramme

Beratungs- und Fördermöglichkeiten

Wohnberatung des Landkreises Bad Kissingen bietet kostenfreie Beratung zu Barrierrefreiheit bei Umbau und Neubau

Egal, ob Menschen neu bauen oder in ihren vier Wänden so lange wie möglich, selbständig leben möchten: Barrieren sollten möglichst vermieden oder abgebaut werden – Das bietet mehr Komfort in jeder Lebenslage. Damit die Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Bad Kissingen möglichst gut und möglichst lange in Ihrem Wohnumfeld zurechtkommen, bietet das Landratsamt eine kostenfreie und neutrale Beratung an. Natürlich geht es auch um Fördergelder. Gibt es Zuschüsse, wenn ein Eigentümer oder eine Vermieterin Barrierefreiheit herstellen möchten?

Hier geht es direkt zur Wohnberatung und zum Flyer.

Interessierte an einer Wohnberatung vereinbaren am besten einen persönlichen Termin unter Tel.: 0971/801-5150 oder per E-Mail: wohnberatung@kg.de

Kommunale Förderprogramme

Dass die Innerortsentwicklung den Kommunen im Landkreis Bad Kissingen eine Herzensangelegenheit ist, zeigt sich daran, dass fast flächendeckend kommunale Förderprogramme aufgelegt wurden, auf die Bauwillige zugreifen können.          
 

Was wird gefördert

Neben finanziellen Zuschüssen bieten die meisten Kommunen Kauf- und Bauinteressenten eine kostenlose und unverbindliche Beratung durch einen externen Architekten an. Da sich die Förderprogramme von Gemeinde zu Gemeinde oder zumindest von Allianz zu Allianz unterscheiden, erfragen Sie die jeweiligen Konditionen am besten bei Ihrer Gemeinde bzw. Allianz.
 

An wen wende ich mich?

Fragen Sie doch einfach bei Ihrer Gemeinde nach, ob es auch dort ein entsprechendes Programm gibt. Da die meisten Gemeinden ihre Förderprogramme über eine kommunale Allianz entwickelt haben, kann Ihnen – falls Ihre Gemeinde Mitglied in einer Allianz ist – auch der zuständige Allianzmanager weiterhelfen.

Zur Information finden Sie hier eine Übersicht der kommunalen Förderprogramme im Landkreis Bad Kissingen. Zögern Sie nicht, sich beraten zu lassen und diese in Anspruch zu nehmen.

Hier finden Sie den aktuellen Flyer zu den Themen Innenentwicklung und Fördermöglichkeiten der Kommunalen Allianzen "Fränkisches Saaletal e. V." und "Kissinger Bogen e. V."

Auraexterner Link Bad Bockletexterner Link

Bad Brückenauexterner Link

Burkardrothexterner Link
Elfershausenexterner Link Euerdorfexterner Link
Fuchsstadtexterner Link Geroda
Hammelburg Maßbach
Münnerstadt Motten
Nüdlingenexterner Link Oberleichtersbach
Oberthulbaexterner Link Oerlenbachexterner Link
Ramsthalexterner Link Rannungen
Riedenberg Schondra
Sulzthalexterner Link Thundorf
Wartmannsroth Wildflecken  
Zeitlofs Bad Kissingen


 

Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau ist eine weitere Institution, die man sich merken sollte, denn sie bietet verschiedene Förderprogramme, die für die Sanierung eines Objektes im Bestand geeignet sind.        
 

Was wird gefördert?

Wer barrierefrei umbauen möchte oder eine energetische Sanierung plant, sollte die Förderprogramme der KfW im Auge behalten. Denn  für solche Maßnahmen gibt es dort eine Finanzspritze – entweder als Zuschuss oder als Kredit.

 

An wen wende ich mich?

Der Zugang zu den Förderprogrammen der KfW erfolgt über Ihre Hausbank. Dort erhalten Sie weitere Informationen.

 

 

Bayerische Wohnungsbauprogramme – BayernLabo

Unterstützung bei der Eigenheimfinanzierung gibt es auch vom Freistaat Bayern: im Rahmen zweier staatlicher Förderprogramme greift die BayernLabo insbesondere jungen Familien mit mittlerem Einkommen finanziell unter die Arme, wenn diese ein Eigenheim bauen oder kaufen.  
 

Was wird gefördert?

Die BayernLabo fördert die Eigenheimfinanzierung mit befristet zinsverbilligten Darlehen und Zuschüssen, die aus dem „Bayerischen Wohnungsbauprogramm stammen, und/ oder mit befristet zinsverbilligten Darlehen aus dem „Bayerischen Zinsverbilligungsprogramm“.

 

An wen wende ich mich?

Auch hier gilt: Das Darlehen für die Eigenheimfinanzierung bedarf noch vor Baubeginn bzw. vor Kaufvertragsabschluss der Beantragung bei der örtlich zuständigen Bewilligungsstelle. Für den Landkreis Bad Kissingen ist dies die Servicestelle für Wohnraumförderung im Landratsamt. Dort erhalten Sie auch die erforderlichen Formulare. Frau Anna Diemer (Tel.: 0971/801-4150, E-Mail: A.Diemer@kg.de ) gibt Ihnen gerne Auskunft.

 

 

Zuschüsse des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege

Wer ein denkmalgeschütztes Objekt sanieren möchte, steht vor speziellen Herausforderungen. Doch wo besondere Auflagen zu erfüllen sind, gibt es meist auch besondere Unterstützung, allen voran vom Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege.         
 

Was wird gefördert?

Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege gewährt Zuschüsse, wenn Denkmäler erhalten, gesichert und restauriert werden. Wie hoch diese Zuschüsse ausfallen, hängt von der Dringlichkeit des Einzelfalls und von der Finanzkraft des Eigentümers ab. Außerdem spielt es eine Rolle, wie viele Anträge dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege vorliegen und wie viele Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Beachten Sie, dass der Zuschuss nur für die Kosten erfolgen kann, die bedingt durch denkmalpflegerische Auflagen den üblichen Erhaltungsaufwand übersteigen.

 

An wen wende ich mich?

Finanzierungshilfen kann es nur geben, wenn Sie Ihr Vorhaben im Vorfeld mit dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege abstimmen. Dies kann über die Untere Denkmalschutzbehörde, angesiedelt im Landratsamt Bad Kissingen, erfolgen, bei der Sie auch die notwendigen Formulare erhalten. Ihre Ansprechpartnerin ist Frau Kerstin Bühner (0971/801-4130. E-Mail: kerstin.buehner@kg.de ).

 

http://www.blfd.bayern.de/hinweis_denkmaleigentuemer/foerderung_denkmalpflegerischer_massnahmen/index.php

 

 

Dorferneuerung

Befindet sich Ihre Kommune in einem Dorferneuerungsverfahren, ist auch über diese Schiene eine Förderung möglich. Denn nicht nur öffentliche und gemeinschaftliche Bereiche werden durch die Dorferneuerung instandgesetzt. Das Bayerische Dorfentwicklungsprogramm fördert auch gezielt private Vorhaben.

 

Was wird gefördert?

Experten geben Ihnen fachliche Informationen und Vorschläge, wie Gebäude, Fassaden, Hofflächen und Gärten gestaltet werden können. Daneben gibt es aus dem Bayerischen Dorfentwicklungsprogramm Zuschüsse für Baumaßnahmen.      
 

An wen wende ich mich?

Voraussetzung für eine Förderung durch das Bayerische Dorfentwicklungsprogramm ist ein laufendes Dorferneuerungsverfahren in Ihrer Gemeinde. Ob sich Ihre Kommune in einem solchen Verfahren befindet, erfragen Sie am besten dort.

 

http://www.stmelf.bayern.de/mam/cms01/landentwicklung/instrumente/dateien/17_privatmaßnahmen_web.pdf

Fördermöglichkeiten über die Regierung von Unterfranken, Sachgebiet Wohnungswesen

https://www.regierung.unterfranken.bayern.de/aufgaben/177671/177686/index.html

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